Forms Central: Gehaltsnachweis, LohnsteuerBescheinigung & DEÜV ganz einfach bereitstellen

Eine weitere unserer innovativen Self-Service Apps ist das Forms Central. Rufen Sie, oder Ihre Mitarbeiter, Bescheinigungen wie die Lohnsteuerbescheinigung, den Gehaltsnachweis eines bestimmten Monats oder A1-Formulare ganz einfach in unserer Fiori Self-Service App in SAP ab.

Überblick

FormularCenter 1

Lohnsteuerbescheinigung und Gehaltsnachweise digital für Mitarbeiter bereitstellen

Für die Personalabteilung ist es immer ein erheblicher Zeit- und Ressourcenaufwand: Der Ausdruck und Versand von Lohnsteuerbescheinigungen oder Gehaltsnachweisen.  

Unsere Self-Service App macht es Ihren Mitarbeitern möglich, diese und weitere Bescheinigungen selbstständig abzurufen. Die Kosten für Ausdruck und Versand entfallen.

DEÜV-Meldung direkt in SAP abrufen

DEÜV steht für die Abkürzung „Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung“. Diese Verordnung regelt u.a. das Meldeverfahren zwischen Arbeitgeber und dem Träger der Sozialversicherungen.  

Ihre Mitarbeiter erhalten eine DEÜV-Meldung zu verschiedenen Anlässen. Beispiele sind die An- und Abmeldung oder Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere MeldeanlässeDEÜV-Meldungen können jederzeit in der Self-Service App abgerufen und weitergeleitet werden.

Unsere Lösung für Gehaltsnachweis, DEÜV und vieles mehr: Das Forms Central

Zusammen mit einem langjährigen Kunden haben wir mit der App, Forms Central, eine einfache und moderne Self-Service Lösung entwickelt.

Forms Central setzt auf bereits bestehende SAP Self Service Szenarien, wodurch der Implementierungsaufwand in Ihr SAP System sehr gering ist. Selbstverständlich kann die App individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Ihre Mitarbeiter können sämtliche Bescheinigungen und Nachweise jederzeit abrufen:

    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Gehaltsnachweis
    • Zeitnachweis
    • DEÜV-Meldung
    • A1-Formular
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Weitere Bescheinigungen oder Formulare benötigt?

Wünschen Sie noch weitere Bescheinigungen oder Nachweise in der Self-Service App für Ihre Mitarbeiter? Auch das ist kein Problem: Es können beliebig viele unterschiedliche Typen von Formularen integriert werden, die in Ihrem SAP HR System verfügbar sind.

Häufige Fragen

DEÜV steht für die Abkürzung „Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung“. Diese Verordnung regelt unter anderem das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und den Trägern der Sozialversicherungen. Seit dem 1. Januar 2006 dürfen Meldungen dieser Art nur mittels elektronischer Datenübermittlung abgegeben werden. (Quelle: Techniker Krankenkasse)

Sie erhalten eine DEÜV-Meldungen zu verschiedenen Meldeanlässen. Diese sind unter anderem die Anmeldung, Abmeldung oder die Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ihre erste DEÜV-Meldung zu Beginn einer Beschäftigung erhalten Sie mit dem nächsten Gehaltsnachweis.
Weitere Meldearten sind zum Beispiel eine Jahresmeldung, die Meldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt oder bei der Korrektur von Meldungen. Es gibt noch weitere Meldearten für die DEÜV.

DEÜV steht für die Abkürzung „Datenerfassungs- und -Übermittlungsverordnung“.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung müssen folgende Inhalte enthalten sein:

  • Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers
  • Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn
  • Einbehaltene Kirchensteuer, Lohnsteuer und Beiträge für den Solidaritätszuschlag
  • Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung
  • Kurzarbeitergeld
  • Schlechtwettergeld
  • Winterausfallgeld
  • Zuschüsse (wie z. B. Mutterschaftsgeld)
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie (meist in Form einer PDF) über elektronischem Weg oder per Post. Sie können diese über verschiedenste Form erhalten, z. B. durch die Personalabteilung oder direkt von ihrem Arbeitgeber. Unsere Self-Service App biete eine weitere Möglichkeit der Bereitstellung.

Den Gehaltsnachweis bekommen sie jeden Monat von Ihrer Personalabteilung oder direkt von Ihrem Arbeitgeber, je nach Absprache. Wann genau Sie den Gehaltsnachweis im Monat erhalten ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Wie auch bei der Lohnsteuerbescheinigung können Sie als Personalabteilung den Gehaltsnachweis in unserer Self-Service App bereitstellen.

Der Gehaltsnachweis muss seitens des Arbeitgebers laut Handelsgesetzbuch 6 oder 10 Jahre aufbewahrt werden. §41 EStG sieht für Lohnkonten eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren vor. Bei Lohnunterlagen, die auch zur Gewinnermittlung genutzt werden, gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Bei Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung der Lohnunterlagen. Allerdings wird angeraten diese nicht zu vernichten und dennoch bis zum Rentenalter aufzubewahren.

Laut Gewerbeordnung ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Bei der Gehaltsabrechnung handelt es sich um ein Dokument, dass in Textform belegt, wie sich das Gehalt seines Mitarbeiters zusammensetzt. Dieser Dient zusätzlich als Einkommensnachweis für die Steuererklärung, die Wohnungssuche oder auch bei der Kreditvergabe.

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